RechZahlV § 16

Abschnitt 3: Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz – Formblatt 1

Unterabschnitt 2: Posten der Passivseite

§ 16 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1

Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten auszuweisen.

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IAAAD-32132