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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 12/09 EFG 2010 S. 184 Nr. 2

Gesetze: AO § 155, AO § 167, VersStG § 1 Abs. 1, VersStG § 3 Abs. 1, VersStG § 4 Nr. 5, VersStG § 7, VersStG § 8

Inanspruchnahme eines Entrichtungsschuldners durch Steuerbescheid, Steuerbefreiung bei Reiseversicherungspaketen

Leitsatz

  1. Ein Steuerentrichtungschuldner kann bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Steueranmeldung durch Steuerbescheid (Nachforderungsbescheid) in Anspruch genommen werden. Materiell-rechtlich handelt es sich nicht nur um die Geltendmachung einer Entrichtungschuld, sondern um die eines Haftungsanspruchs mit der Folge, dass die tatbestandlichen Erfordernisse der Haftungsnorm vorliegen müssen.

  2. Eine Befreiung von der Versicherungsteuer kann nur gewährt werden, wenn das Entgelt ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 5 VersStG steuerbefreite Versicherung geleistet wird. Das Versicherungsteuerrecht erlaubt nicht eine nachträgliche Aufteilung des Entgelts auf mehrere versicherte Risiken.

  3. Es ist an Hand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob ein einheitliches Versicherungsverhältnis oder eine Bündelung mehrerer Versicherungsverträge vorliegt. Bei den von der Klägerin angebotenen Reiseversicherungspaketen handelt es sich um ein einheitliches Versicherungsverhältnis.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 11 Nr. 16
DStRE 2010 S. 681 Nr. 11
EFG 2010 S. 184 Nr. 2
IStR 2010 S. 7 Nr. 8
HAAAD-31814

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2009 - 2 K 12/09

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