Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundzüge der Besteuerung nach der Tonnage
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-31398 Entgegen der oftmals anzutreffenden Bezeichnung Tonnagesteuer handelt es sich bei dieser nicht um eine eigenständige Steuer, sondern um eine besondere Art der Gewinnermittlung, die nur für Handelsschiffe im internationalen Verkehr in Betracht kommt. Hierbei sind einige Voraussetzungen zu beachten.
Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach § 5a EStG
[i]Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen VerkehrWichtigste Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG ist der Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr. Hierbei hat die Bereederung dieses Schiffs im Inland zu erfolgen. Bereederung umfasst hierbei die wesentlichen wirtschaftlichen Aktivitäten hinsichtlich der Verwaltung des Schiffs in wirtschaftlicher, technischer und personeller Hinsicht. Ferner ist die Stellung eines Antrags auf Anwendung des § 5a EStG bis zum Ende des Jahres, in dem das Schiff hergestellt oder erworben worden ist, erforderlich. An diesen Antrag ist der Steuerpflichtige zehn Jahre gebunden. Auch bei Nichtstellung des Antrags besteht eine Bindungsfrist von zehn Jahren, so dass zehn Jahre eine herkömmliche Gewinnermittlung zu erfolgen hat. Das Schiff muss in das deutsche Seeschiffsregister eingetragen sein, es muss aber nicht zwingend di...BStBl 2002 I S. 614BStBl 2008 I S. 956