IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen
2009
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6. Erstellung der IFRS-SME-Eröffnungsbilanz
6.1 Grundsatz
Ebenso wie in der IAS/IFRS-Rechnungslegung enthält die IFRS-SME-Rechnungslegung mit IFRS-SME 35 einen eigenen Abschnitt, der die Umstellung der Rechnungslegung auf die IFRS-SME-Rechnungslegung erleichtern soll. Dies gilt unabhängig davon, ob das einen IFRS-SME-Abschluss aufstellende Unternehmen bislang nach den IAS/IFRS-Rechnungslegungsvorschriften oder zuvor nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften einschließlich nationaler steuergesetzlicher Regelungen bilanziert hat (IFRS-SME 35.1).
Für die Umstellung auf die IFRS-SME-Rechnungslegung gilt der Grundsatz der retrospektiven Anwendung der IFRS-SME-Rechnungslegungsvorschriften auf die Posten der IFRS-SME-Eröffnungsbilanz zum Übergangszeitpunkt (IFRS-SME 35.7). Die Eigenkapitaleffekte aus sämtlichen Anpassungen der Bilanzposten der IFRS-SME-Eröffnungsbilanz zum Übergangszeitpunkt sind im Regelfall direkt in den Gewinnrücklagen, oder falls angemessen in einer anderen Eigenkapitalkategorie, zu erfassen (IFRS-SME 35.8). Diesem Vorgehen liegt die Überlegung zugrunde, dass sich bei einer vollständig retrospektiven Anwendung von IFRS-SME-Rechnungslegungsvorschriften abweichende Bila...