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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 389

Wer kontrolliert den Testamentsvollstrecker?

Instrumentarien zur Kontrolle des Testamentsvollstreckers

von Eberhard Rott, Bonn

Jüngst war in einem deutschen Wirtschaftsmagazin zu lesen: „Testamentsvollstrecker. Die wahren Herrscher im Unternehmen”. Im gleichen Atemzug hieß es aber auch: „Mit ihrer Machtfülle richten Nachlasshüter oft großen Schaden an.” Erzählt wurde die Leidensgeschichte der siebzigjährigen Anna Klein. Bei der Testamentseröffnung habe die Unternehmertochter erfahren, dass ihr Vater seinen vier erwachsenen Kindern offenbar zutiefst misstraut und sie als Erben praktisch entmündigte hatte. Drei Testamentsvollstrecker – darunter der Ehemann der Erzählerin – waren zur Sicherung des Erbes eingesetzt worden. Diese Testamentsvollstrecker hätten das Industrieimperium an sich gerissen und in selbstherrlicher Manier geführt, die Erben über den Gang der Geschäfte kaum informiert und ihnen das Testament nicht zur Ansicht überlassen (manager magazin 2009 S. 58 ff.). Derart agierende Testamentsvollstrecker bringen das segensreiche Rechtsinstitut in Verruf, Grund genug, sich als Berater mit den Instrumentarien zur Kontrolle des Testamentsvollstreckers zu befassen.

I. Kontrolle durch das Gericht

Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Er übt kra...

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