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Zuckerrübenlieferrecht ist abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut
Ein betriebsgebundenes Zuckerrübenlieferrecht ist ein selbständiges abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut und kann daher auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer ist zu schätzen, weil nicht feststeht, wann das Zuckerrübenlieferrecht entfallen wird. Dabei erscheint nach Ansicht des BFH eine Nutzungsdauer von 15 Jahren akzeptabel – entsprechend der Abschreibungsdauer für Geschäfts- oder Firmenwerte . Er konnte offenlassen, ob auch eine niedrigere Nutzungsdauer in Betracht kommt, da sie im Streitfall nicht geltend gemacht worden war.
Die Abnutzbarkeit ergibt sich daraus, dass das [i]Kriterien für AbnutzbarkeitZuckerrübenlieferrecht auf der Zuckermarktordnung der EU beruht, die nur für eine begrenzte Zeit Gültigkeit hat. Sie ist bisher zwar mehrfach verlä...