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Vorschriften zu Einheitsbewertung und Grundbesitzbewertung - Übersicht
Mit dem ErbStRG wurde für die Bewertung von Grundvermögen zum die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem 6. Abschnitt BewG eingeführt. Die Vorschriften sind auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer anzuwenden.
Darüber hinaus sind auch die Vorschriften der Einheitsbewertung (1. Abschnitt BewG) für Zwecke der Grundsteuer noch bis zum anzuwenden.
In der nachfolgenden Übersicht
werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einzelnen Bewertungsverfahren
aufgelistet, um einen schnellen und zielgenauen Überblick über das jeweilige
Bewertungsverfahren zu geben.
Grundbesitzbewertung von Grundvermögen: Vorschriften der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung