Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung

2. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55922-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58492-3

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Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung (2. Auflage)

2. Steuerpflicht und Steuerabzug

2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Arbeitnehmer, die einen Wohnsitz (§ 8 der AbgabenordnungAO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland haben, sind mit dem aus ihrer Auslandstätigkeit erzielten Arbeitslohn unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Der Steuerabzug ist vom Arbeitgeber nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen.

Wohnsitz (§ 8 AO):

„Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.„

  • Mehrfacher Wohnsitz ist möglich; für unbeschränkte Steuerpflicht reicht ein Wohnsitz im Inland; die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht besteht daher auch dann, wenn der Steuerpflichtige je eine Wohnung im Inland und im Ausland hat.

  • Wohnsitz ist neben gewöhnlichem Aufenthalt möglich (nicht jedoch zwei gewöhnliche Aufenthalte gleichzeitig).

  • Ehegatten können ihren Wohnsitz an verschiedenen Orten haben; allerdings hat ein Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebt, seinen Wohnsitz (auch) dort, wo seine Familie lebt ( BStBl II S. 331).

  • Kinder behalten regelmäßig ihren Wohnsitz bei den Eltern, auch wenn sie sich vorübergehend zu Ausbildungszwecken im Ausland au...

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