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NWB BB 11/2009 S. 341

Kostenspar-Tipp: Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen zurückfordern

Wenn Sie oder ein Mandant einen Flug nicht antreten, können Sie sich die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurückholen. Denn diese müssen von der Fluggesellschaft nur abgeführt werden, wenn Sie den Flug tatsächlich angetreten haben. Leider weisen die Fluggesellschaften auf diesen Punkt nicht von selbst hin. Daher müssen Sie selbst aktiv werden.

Setzen Sie sich mit „Ihrer” Airline in Verbindung, und erfragen Sie, was Sie konkret tun müssen, um die Gelder erstattet zu bekommen. Erstattungsfähig sind u. a. USt bei Inlandsflügen, Passagierentgelte, Luftsicherheitsgebühr und Sicherheitsentgelt. Bei einigen Fluggesellschaften werden sogar die Kerosinzuschläge erstattet. Allerdings berechnen einige Anbieter Gebühren von ca. 5 € bis 25 €.

Eine Erstattung ist bis zu drei Jahre möglich. Si...

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