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Track 21 | Geschlossene Fonds: Platzierungskosten als sofort abziehbare Betriebsausgaben?
Platzierungskosten eines Windfonds sind nach einem aktuellen Urteil des FG Münster sofort als Betriebsausgaben abziehbar. Anders als die Finanzverwaltung sind die Richter der Meinung, dass die für Bauherrenmodelle und Immobilienfonds geltende Regelung bei sonstigen Fonds nicht anwendbar ist. Der Ausgang des anhängigen BFH-Verfahrens ist für die Fondsbranche sehr wichtig.
Von großer Bedeutung für Kapitalanleger und die ganze Fondsbranche ist das erste anhängige Verfahren, das wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben. Zugrunde liegt eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Münster , die gleich aus zwei Gründen interessant ist. Zum einen sind die Richter – anders als die Finanzverwaltung – der Meinung: Platzierungskosten sind bei einem geschlossenen Fonds sofort als Betriebsausgaben abziehbar. Wichtig ist aber auch die Aussage: Die Nutzungsdauer von Windkraftanlagen richtet sich grundsätzlich nach den AfA-Tabellen. Auch das widerspricht der Verwaltungsauffassung. Es lohnt also, sich die Entscheidung des FG Münster etwas genauer anzusehen. Beginnen wir mit dem letzten Punkt: der Abschreibungsdauer.
Der Betreiber einer Windkraftanlage,...