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Sozialversicherung: Grenzwerte 2010
Das BMAS hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010” vorgelegt. Über die endgültigen Werte entscheidet das Bundeskabinett im Oktober 2009, die Zustimmung des Bundesrates wird erst zum Jahresende erwartet. Alle Werte sind daher vorläufig.
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Jahresarbeitsentgeltgrenzen
(Versicherungspflichtgrenzen) | |
Allgemeine
Jahresarbeits- entgeltgrenze KV | 49.950
€ |
Besondere
Jahresarbeits- entgeltgrenze KV | 45.000
€ |
Beitragsbemessungsgrenzen
(BBG) | |
Gesetzliche KV und PV | 3.750
€/Monat, 45.000 €/Jahr |
Gesetzliche RV und AV
West/Ost | 5.500
€/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr |
Knappschaftliche RV
West/Ost | 6.800
€/Monat, 81.600 €/Jahr / 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr |
Bezugsgröße | |
Gesetzliche K... |