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Arbeitgeberzuschüsse und Entfernungspauschale ab 2007
Zur (rückwirkenden) Anwendung der Entfernungspauschale hat das BMF am ein neues Schreiben herausgegeben und geht dabei unter anderem auf die Höchstbeträge bei den Werbungskosten und auf die Pauschalbesteuerung beim Arbeitgeber ein.
Maßgebend für die Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 15 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG sind die Höchstgrenzen, die dem Arbeitnehmer beim Werbungskostenabzug zustehen. Die Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer steht jedem Arbeitnehmer zu. Maßgebend ist stets die kürzeste Straßenverbindung. Der Arbeitnehmer kann aber einen weiter entfernten Weg [i]Auch Umwege zulässiggeltend machen, wenn er seine regelmäßige Arbeitsstätte dadurch schneller und pünktlicher erreichen kann.
Die Entfernungspauschale erhal...