Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt; Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrages
Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde der Förderhöchstbetrag der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 € auf 1.200 € angehoben (§ 35a EStG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” vom , verkündet zum (BGBl 2008 I S. 2896), geändert durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen vom , verkündet zum (BGBl 2008 I S. 2955). Gemäß der Anwendungsregel zum § 52 Abs. 50b gilt die Neuregelung erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zu Grunde liegende Leistungen nach dem erbracht worden sind. Die Einkommensteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bestätigten diese Anwendungsregel. Entgegenstehenden Presseberichten, wonach die Anhebung des Förderhöchstbetrages aufgrund einer „Gesetzespanne” bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2008 Anwendung finde, ist nicht zu folgen.
OFD Koblenz v. - Kurzinfo ESt St 3_2009K030
-S 2296b A - St 32 3
-
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
StBW 2009 S. 8 Nr. 21
EAAAD-29661