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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2517/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1;

Aufwendungen für Freizeitsport keine Werbungskosten

Leitsatz

Ein Polizeibeamter kann Aufwendungen für eine sportliche Betätigung nur dann als Werbungskosten abziehen, wenn fest steht, dass die sportliche Betätigung nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-29520

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.06.2009 - 5 K 2517/07

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