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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2619/07 EFG 2009 S. 1896 Nr. 23

Gesetze: AO § 107 S. 1; AO § 97; AO § 93; AO § 92 Satz 2 Nr. 3BGB § 839KWG § 24c Abs. 1 Nr. 1GG Art. 34 S. 3

Kein Anspruch auf Auslagenersatz für Bank bei Vorlage von Kontoauszügen an Finanzamt

Leitsatz

Eine Bank, die ihre Filialnummer entgegen § 34c Abs. 1 Nr. 1 KWG nicht speichert, hat im Hinblick auf den auch im Steuerrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben keinen Anspruch auf Entschädigung nach § 107 Satz 1 AO.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 380 Nr. 6
EFG 2009 S. 1896 Nr. 23
FAAAD-29519

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.06.2009 - 4 K 2619/07

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