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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 144/09 EFG 2009 S. 1811 Nr. 22

Gesetze: AO § 172 Abs. 1

Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 a AO eines Schätzungsbescheides bei Abgabe einer Steuererklärung innerhalb der Klagefrist

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Änderung eines Steuerbescheides nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO.

  2. Ist eine Änderung zu Gunsten des Stpfl. beabsichtigt, muss dieser nach Erlass des Einspruchsbescheides bis zum Ablauf der Klagefrist einen bestimmten Antrag auf Änderung stellen. Es genügt nicht, einen allgemein auf Änderung des Steuerbescheides gerichteten Antrag erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist zu konkretisieren und zu begründen.

  3. Das vom Stpfl. verfolgte Änderungsbegehren muss sich seinem sachlichen Gehalt nach zumindest in groben Zügen bereits aus dem fristgerecht gestellten Antrag auf „schlichte” Änderung selbst ergeben.

Fundstelle(n):
AO-StB 2010 S. 78 Nr. 3
BB 2009 S. 2579 Nr. 48
EFG 2009 S. 1811 Nr. 22
FAAAD-29490

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.08.2009 - 13 K 144/09

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