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Einkommen-/Lohnsteuer | Voraussetzungen für eine „Fahrtätigkeit”
Der Einsatz eines Arbeitnehmers auf einem Fahrzeug auf dem Betriebsgelände bzw. unter Tage im Bergwerk des Arbeitgebers stellt keine „Fahrtätigkeit” (Auswärtstätigkeit) i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG dar ( Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 2 und 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 5 EStG).
Praxishinweise: Ein Anspruch auf Berücksichtigung eines erwerbsbedingten Mehraufwands für Verpflegung besteht für Arbeitnehmer nur bei einer Auswärtstätigkeit. Der Arbeitnehmer darf aber insoweit über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt seiner beruflichen Tätigkeit verfügen. Die Verpflegungspauschale ist deshalb nicht zu gewähren, wenn sich der Arbeitnehmer am Betriebssitz oder einer anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers aufhält. Ein g...