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Zweifel für die Haftung eines Mittäters bei nichtbekanntem Haupttäter einer Steuerhinterziehung
Es ist ernstlich zweifelhaft, welche Auswirkungen es für die Haftung (§ 71 AO) des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts hat, wenn auf seine Initiative und mit seiner Billigung Wertpapiere anonym ins Ausland verlagert worden sind, jedoch die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuerhinterziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuerhinterziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist (Bezug: § 71, § 191, § 370 AO; § 69 FGO).
Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH hat die Vollziehung des Haftungsbescheids gegen den Helfer einer Steuerhinterziehung ausgesetzt, da es bisher an einer höchstricht...