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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 475

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Übersicht über die Behandlung von Bilanzposten beim Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung und umgekehrt

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg

Nach dem Einkommensteuergesetz sind inzwischen fünf verschiedene Gewinnermittlungsmethoden möglich, und zwar der generell anzuwendende Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG, die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, die sog. Tonnagebesteuerung für Handelsschiffe im internationalen Verkehr gem. § 5a EStG und für Land- und Forstwirte die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen i. S. des § 13a EStG. Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart kann auf freiwilliger Basis zustande kommen, sich aber auch durch den Eintritt einer gesetzlichen Verpflichtung ergeben, beispielsweise dann, wenn ein Gewerbetreibender entweder nach § 1 HGB oder durch das Überschreiten der Umsatz- oder Gewinngrenze i. S. des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 4 AO buchführungspflichtig wird. Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über häufige in der Theorie und Praxis vorkommende Bilanzposten und deren Behandlung beim Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich bzw. umgekehrt. Sie zeigen damit vorzunehmende Hinzu- und Abrechnungen auf bzw. stellen dar, welche Bilanzposten den Übergangsgewinn nicht berühren. S. 476

I. Wechsel von der Einnahmen-überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich

S. 477

Der Wechsel von...

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