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FG Münster Urteil v. - 11 K 4229/08 AO EFG 2009 S. 1890 Nr. 23

Gesetze: AO § 231

Verfahren:

Unterbrechung der Zahlungsverjährung

Leitsatz

1) Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Vollstreckungsmaßnahme i.S. des § 231 Abs. 1 AO.

2) § 231 Abs. 2 AO regelt abschließend, welchen verjährungsunterbrechenden Maßnahmen Dauerwirkung zukommt.

3) Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat keine dauerhafte Unterbrechenswirkung.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1890 Nr. 23
AAAAD-29149

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 19.08.2009 - 11 K 4229/08 AO

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