Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Jahresabschluss kompakt 2014/2015 – 23. Offenlegung von Jahresabschlüssen
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Die neue Rechtssituation ab 2007
[i]Offenlegungspflicht auch für kleine und mittlere GesellschaftenDer Bundesrat hat am dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zugestimmt, das planmäßig zum in Kraft getreten ist. Für die Regelfälle (Kalenderjahr = Geschäftsjahr) mussten danach bereits die Jahresabschlüsse 2006 innerhalb der zwölfmonatigen Offenlegungsfrist beim EHUG eingereicht werden. Die Folge: Die bis dahin von der Praxis weitgehend ignorierte Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses wird nunmehr verschärft durch das Bundesamt für Justiz überwacht. Da mit der Offenlegung gerade bei kleineren bis mittelgroßen Gesellschaften möglicherweise erhebliche Nachteile verbunden sind, stellt sich die Frage, welche Vermeidungsstrategien in Frage kommen können. Denn: Während früher für die kleinen und mittleren Unternehmen eine sog. Hinterlegungsbekanntmachung im Bundesanzeiger genügte und nur die großen Gesellschaften ihren Abschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen mussten, sind nun alle Jahresabschlüsse beim Betreiber des elektronischen Bundes...