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Jahresabschluss kompakt 2014/2015 – 11. Rechnungsabgrenzungsposten
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Rechnungsabgrenzungsposten
1.1 Wesentliches zur Bilanzposition
1.1.1 Positionsinhalt
Der Rechnungsabgrenzungsposten dient zur periodengerechten Gewinnermittlung. Er gibt der Bilanz dynamischen Charakter. Zu unterscheiden sind transitorische Posten und antizipative Posten. Transitorische Posten sind solche, bei denen die Vereinnahmung oder Verausgabung bzw. der Zahlungsvorgang vor dem Abschlussstichtag liegt, der Aufwand oder Ertrag aber einer bestimmten Zeit nach diesem Stichtag zuzurechnen ist (R 5.6 Abs. 1 EStR). Nur diese dürfen als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Die Ansatzpflicht von Rechnungsabgrenzungsposten gilt gem. § 250 HGB und § 5 Abs. 5 EStG für:
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten), und
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (passiver Rechnungsabgrenzungsposten).
Ein Ansatzwahlrecht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz) besteht für:
A...