Erstattung von Mineralölsteuer
bzw. Entlastung von der Energiesteuer für den Treibstoff, der im eigenen
Luftfahrzeug eines Unternehmens für die Beförderung von
Betriebsangehörigen und Kunden sowie bei der Vercharterung zur
Beförderung von Personen und Ersatzteilen durch dieses Unternehmen im Jahr
2006 verwendet worden ist.
Besteht ein unmittelbarer
Vergütungsanspruch aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG -Luftfahrt,
mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt?
Beachte: Das Verfahren ist durch
ausgesetzt worden.
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