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Grenzwerte 2010 für die Sozialversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010” vorgelegt. Über die endgültigen Werte entscheidet das Bundeskabinett im Oktober 2009, die Zustimmung des Bundesrates wird erst zum Jahresende erwartet. Alle Werte sind daher vorläufig.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 49.950 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 45.000 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 3.750 €/Monat, 45.000 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung | |
West / Ost: | 6.800 €/Monat, 81.600 €/Jahr / 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr |
Bezugsgröße
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 2.555 €/Monat, 30.600 €/Jahr / 2.170 €/Monat, 26.040 €/Jahr |
Einkommensgrenze Familienversicherung
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Regelfall | 365 € mtl. |
Bei geringfügig entlohnter Beschäfti... |