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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 K 101/08

Gesetze: GrEStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1997 § 16 Abs. 1

Grunderwerbsteuer

Aufhebung eines Kaufvertrags verbunden mit der Veräußerung des Grundstücks an die Ehefrau des ursprünglichen Erwerbers

Leitsatz

Wird ein Grundstückskaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung aufgehoben, dass das Grundstück an die Ehefrau des ursprünglichen Erwerbers übereignet wird, so unterliegt der Erwerb durch die Ehefrau auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn die Grunderwerbsteuerfestsetzung gegen den Ehemann aufgrund des ursprünglich beurkundeten Erwerbs mangels steuerwirksamer Rückgängigmachung nicht wie von ihm beantragt aufgehoben wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-28164

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 27.05.2009 - 3 K 101/08

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