Beurteilung der Gebrauchsbestimmung eines Kfz anhand seiner objektiven Beschaffenheit unter Berücksichtigung aller Merkmale
Leitsatz
Ein sog. Pick-up mit rundum verglaster viertüriger Doppelkabine, fünf vollwertig ausgestatteten Sitzplätzen und einer vergleichsweise
geringen Zuladungsmöglichkeit von 26,06 % des zulässigen Gesamtgewichts (4.490 kg) ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich auch dann
als Pkw einzustufen, wenn die offene Ladefläche mit 51,2 % etwas mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht.
Fundstelle(n): CAAAD-27926
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2009 - 8 K 4063/08 Verk
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