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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 15099/08

Gesetze: EStG 2002 § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst. bb S. 5 EStG 2002 § 22 Nr. 1 Buchst. a DBuchst. aa EStDV 2002 § 55 Abs. 2

Besteuerung von Erwerbsunfähigkeitsrenten aus der gesetzlichen Sozialversicherung nach der Neuregelung der Rentenbesteuerung

Leitsatz

Eine auf eine bestimmte Zeit beschränkte Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist Leibrente i. S. v. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, die bei Rentenbeginn vor 2005 mit einem Besteuerungsanteil von 50 % der Einkommensteuer unterliegt. Eine Besteuerung mit dem in der nachrangigen Regelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 EStDV geregelten Ertragsanteil kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
UAAAD-27907

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 04.11.2008 - 15 K 15099/08

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