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Kroatien | Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 23 %
Laut dem Gesetz zur Änderung der Mehrwertsteuer vom (s. Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 94/2009) wurde der Mehrwertsteuersatz mit Wirkung ab von 22 % auf 23 % erhöht. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 % gilt weiter, insbesondere zur Förderung des Touristik- und Fremdenverkehrs für Unterkunftsleistungen mit und ohne Frühstück, für Voll- und Halbpensionen mit allen Arten von kommerziellen Gaststättenleistungen sowie ferner für täglich und periodisch erscheinende Zeitungen und Zeitschriften, ausgenommen solcher mit vorwiegendem Inseratsinhalt (s. Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 76/2007). Das geltende Mehrwertsteuergesetz sieht ansonsten weiter eine Reihe von Mehrwertsteuerbefreiungen vor.