Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kürzere Nutzungsdauer i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Eine mit wirtschaftlicher Abnutzung begründete kürzere Nutzungsdauer i. S. des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann gem. NWB WAAAD-19024 den Absetzungen für Abnutzung nur zugrunde gelegt werden, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer objektiv wirtschaftlich verbraucht ist. Ein wirtschaftlicher Verbrauch ist nur anzunehmen, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nut S. 659zung oder Verwertung endgültig entfallen ist. Dies beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls. § 7 Abs. 4 und 5 EStG gehen aus steuer- und wohnungspolitischen Gründen von einer kurzen Lebensdauer von Gebäuden aus, die zudem auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist. Die sachliche Rechtfertigung für die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen...