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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen
(1) Zukunftssicherungsleistungen, die ein inländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer auf vertraglicher Grundlage an niederländische und schwedische Versicherungsunternehmen entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist. (2) Der Umstand, dass § 3 Nr. 62 EStG Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers nur steuerfrei stellt, wenn diese aufgrund einer materiell gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden, verstößt nicht gegen EU-Recht. Insoweit liegt weder eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit i. S. des Art. 39 EG noch der Niederlassungsfreiheit i. S. des Art. 43 EG oder der Dienstleistungsfreiheit i. S. des Art. 49 EG vor (Bezug: §142 FGO; § 114 ZPO; § 2, § 11 RSprEinhG).
Praxishinweise: Die Steuerfreiheit...