NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Ausgewählte Literatur
Löhr, Die Konsolidierung der Innenumsatzerlöse aus Lieferungen – eine Kritik, BB 1999 S. 835 ff.
I. Regelungsinhalt
1Erlöse und andere Erträge eines einzubeziehenden Unternehmens aus konzerninternen Leistungen sind nach Abs. 1 mit den beim anderen Unternehmen entstehenden Aufwendungen zu verrechnen.
Soweit es beim Empfänger noch nicht zu Aufwand (Verbrauch) der bezogenen und auch konzernbilanziell zu aktivierenden Leistung gekommen ist, scheidet eine Verrechnung gegen Aufwand des Empfängers aus. Ggf. erfolgt
im Gesamtkostenverfahren eine Umklassifizierung der Erträge in Bestandserhöhungen/aktivierte Eigenleistungen (→ Rz. 5),
im Umsatzkostenverfahren eine Verrechnung der Erträge gegen die beim gleichen, nämlich dem leistenden Unternehmen als Umsatzkosten oder Funktionskosten erfassten Aufwendungen (→ Rz. 8).
2Nicht in § 305 HGB, sondern in § 304 HGB ist die Zwischenergebniseliminierung aus konzerninternen Leistungen einzelbilanziell realisierter Gewinne geregelt. Das Verhältnis beider Vorschriften ist komplementär:
T1 hat Waren für 100 extern erworben und veräußert sie für 120 an T2.
Zum Stichtag hat T2 ...