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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 251/07 EFG 2009 S. 1829 Nr. 22

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Umschuldung eines Darlehens

Leitsatz

Eine steuerlich anzuerkennende Umwidmung eines Darlehens im Sinne einer Umschuldung liegt vor, wenn ein mit Darlehensmitteln angeschafftes Grundstück, das der Einkünfteerzielung dient, veräußert und der Veräußerungserlös einem bestimmten Wirtschaftsgut, das zum Zwecke der Einkünfteerzielung eingesetzt wird, zugeordnet wird, so dass der Werbungskostenabzug hinsichtlich der Schuldzinsen erhalten bleibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1829 Nr. 22
QAAAD-27220

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.07.2009 - 9 K 251/07

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