Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gerichts- und Anwaltskosten
wegen Beleidigung auf Dienstfahrt
Leitsatz
1. Gerichts- und Anwaltskosten, die
aufgrund eines Strafverfahrens wegen einer Beleidigung enstehen, die von einem
Betriebsprüfer während einer Dienstfahrt begangen wird, sind nicht
als Werbungskosten absetzbar, da zwischen dem beleidigenden Verhalten und der
beruflichen Tätigkeit des Betriebsprüfers kein steuerlicher
Sachzusammenhang besteht.
2. Sie werden auch nicht bereits
deswegen zu Werbungskosten, weil die verhängte Strafe beim Verurteilten
disziplinarrechtliche Folgen haben kann.
3. Es handelt sich auch nicht um
zwangsläufig erwachsene Kosten, die als außergewöhnliche
Belastung zu berücksichtigen wären.
Fundstelle(n): KÖSDI 2009 S. 16664 Nr. 9 RAAAD-27211
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.04.2008 - 6 K 327/07
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