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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 05 | Umsatzsteuer: Behandlung von Vermittlungsleistungen

Das BMF nimmt in einem Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung bei Vermittlung von Fondsanteilen und Versicherungen Stellung und folgt einem aktuellen BFH-Urteil. Bei der Betreuung, Überwachung oder Schulung von nachgeordneten selbständigen Vermittlern genügt danach die einmalige Prüfung und Genehmigung von Standardverträgen und standardisierten Vorgängen nicht mehr. Dies gilt für alle Umsätze, die nach dem bewirkt werden.

Von großer praktischer Bedeutung ist das BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Vermittlungsleistungen. Das Bundesfinanzministerium regelt die Anwendung eines BFH-Urteils aus dem letzten Jahr zur Steuerbefreiung bei der Vermittlung von Fondsanteilen und Versicherungen . Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die BFH-Entscheidung ist allgemein anzuwenden. In bestimmten Fällen gewährt das BMF eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009.

Der BFH hatte unter anderem entschieden: Die Steuerfreiheit der Betreuung, Schulung und Überwachung von Versicherungsvertretern nach § 4 Nr. 11 UStG setzt voraus: Der Unternehmer, der diese Leistungen übernimmt, muss durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots zumindest mit...

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