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Überblick über das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und den Regierungsentwurf einer Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung
Das Bundeskabinett hatte am den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschlossen . Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung verabschiedet. Schließlich hat der Bundesrat in seiner 860. Sitzung am beschlossen, dem Gesetz gem. Art. 105 Abs. 3 und Art. 108 Abs. 5 GG zuzustimmen . Am wurde das Gesetz dann verkündet . Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Zunächst wurde ein Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in § 51 Abs. 1 Nr. 1 f) EStG, § 33 Abs. 1 Nr. 2 e) KStG und Art. 97 § 22 EGAO eingefügten Ermächtigungen (Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung – StHintBekVO) mit Stand vorgelegt. Am wurde der Regierungsentwurf der Steuerhinterzie S. 606hungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) vom Bundeskabinett beschlossen, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am zustimmen soll.
Nach langem Tauziehen innerhalb der Regierungskoalition hat der Bundesrat am das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) verabschiedet.
Stpfl. mit geschäftlichen Beziehungen zu sog. Steuer...