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Handelsrecht | Keine Registereintragung einer Generalvollmacht
Im Handelsregister sind grundsätzlich nur solche Tatsachen eintragungsfähig, die von Gesetzes wegen zur Eintragung bestimmt und zugelassen werden, sowie ausnahmsweise solche Tatsachen, an deren Bekanntmachung der Rechtsverkehr bzw. der eingetragene Rechtsträger ein besonderes Interesse hat. Die Generalvollmacht, mit der i. d. R. zur Vornahme aller Geschäfte ermächtigt werden soll, bei denen eine Vertretung überhaupt zulässig ist, und durch die eine herausragende Stellung im Unternehmen im Sinne einer eigenen Hierarchieebene zwischen Geschäftsführung/Vorstand und Prokuristen dokumentiert werden soll, kann unter keinem dieser Gesichtspunkte in das Handelsregister eingetragen werden.
Die Praxis behilft sich deswegen damit, neben der Generalvollmacht gleichzeitig eine Prokura zu ertei...