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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 270/07 EFG 2009 S. 1641 Nr. 20

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 39 Satz 7, EStG § 10d Abs. 4

Erforderlichkeit eines gesonderten Verlustfeststellungsbescheides bei Verlusten aus 2001

Leitsatz

  1. Ohne gesondertes Feststellungsverfahren kann ein Verlust aus Veräußerungsgeschäften im Jahre 2001 bei der Veranlagung 2005 nicht berücksichtigt werden.

  2. Nach § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG i.d.F. des JStG 2007 ist § 23 Abs. 3 Satz 9 2. HS EStG auch in den Fällen anzuwenden, in denen am die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1641 Nr. 20
ZAAAD-26809

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Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.11.2008 - 11 K 270/07

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