Jahresabschluss kompakt
1. Aufl. 2009
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S. 364. Kapitel: Sachanlagevermögen
4.1 Wesentliches zur Bilanzposition
4.1.1 Positionsinhalt
Die Bilanzposition „Sachanlagevermögen„ beinhaltet:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken,
technische Anlagen und Maschinen,
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, und
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
4.1.2 Ansatz
[i]Aktivierung mit Anschaffungs- bzw. HerstellungskostenGemäß § 255 Abs. 1 HGB werden Sachanlagen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen aktiviert.
4.1.3 Definition der Anschaffungskosten
Zu den Anschaffungskosten zählen sämtliche Aufwendungen, die anfallen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen, sofern diese Aufwendungen dem Vermögensgegenstand direkt zugeordnet werden können:
Inklusive Anschaffungsnebenkosten, z. B. Frachtkosten, Maklergebühren, Notariats-, Gerichts- und Registrierkosten u. v. a.
Abzug von Anschaffungspreisminderungen wie Skonti, Rabatte, Investitionszuschüsse
Achtung: Sog. nachträgliche Anschaffungskosten sind nach den gleichen Grundsätzen aktivierungspflichtig.
4.1.4 Umfang der Herstellungskosten
Hier bestehen handels- und steuerrechtliche Ansatzgebote und Wahlrechte. De...