Praktikerhandbuch Umsatzsteuer
2. Aufl.
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H. Vorsteuer
Klenk, UR 1998 S. 129; Reiß, UR 2001 S. 41; Forster, UStB 2003 S. 250; Witzani, UR 2003 S. 274; Möller, INF 2004 S. 557; Schuck/Frenzel, UR 2004 S. 180; Sikorski, NWB F. 7 S. 6525; Forster, UStB 2006 S. 12; Hahne/Hamacher, UR 2006 S. 129; Rondorf, NWB F. 7 S. 6593; Schmidt, NWB F. 7 S. 6559; Walkenhorst, UStB 2006 S. 82; Zaumseil, UStB 2008 S. 230; Birkenfeld, NWB F. 7 S. 7041; Robisch, UR 208 S. 881; Lange, UR 2008 S. 23; Wiedeking/Müller-Lee, UStB 2008 S. 18.
I. Vorsteuerabzug
1. Allgemeines
1581§ 15 UStG ist eine zentrale Vorschrift im UStG. Mit dem Vorsteuerabzug soll im Rahmen des auf allen Wirtschaftsstufen geltenden Allphasensystems eine wettbewerbsneutrale Umsatzbesteuerung gewährleistet werden. In der Unternehmerkette steht der USt die Vorsteuer gegenüber. Ein Unternehmer kann i. d. R. die ihm in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer abziehen. Die endgültige Belastung tritt beim Endverbraucher ein, der der wirtschaftliche Träger der USt ist.
1582Abs. 1 bestimmt, welche Vorsteuerbeträge abgezogen werden können. Abs. 1a schließt bestimmte Aufwendungen und Kosten vom Vorsteuerabzug aus. Abs. 1b enthielt bis zum eine Vorsteuerbeschränkung für Fahrzeuge. Abs. 2 beinhaltet einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Lieferungen, sonstige Leistungen, Einfuhren und in...