Kindergeldanspruch für Aspiranten auf eine Anerkennung als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit
Leitsatz
Von Bewerbern um die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG für Zwecke des Kindergeldes einen Aufenthaltstitel zu verlangen,
den sie ausländer-/aufenthaltsrechtlich nicht benötigen, widerspricht offen dem Zweck des § 62 Abs. 2 EStG n.F..
Will man die Vorschrift des § 62 Abs. 2 EStG n.F. verfassungskonform auslegen, bleibt nur, die Regelungslücke im Wege der
Analogie zu schließen und die Aspiranten auf Anerkennung als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit zumindest dem Ausländer
mit hinreichendem Aufenthaltstitel gleichzustellen.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1655 Nr. 20 UAAAD-26439
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.12.2008 - 7 K 1108/2008