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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 748/07 EFG 2009 S. 1669 Nr. 20

Gesetze: InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG 1997 § 7i

Wirtschaftliches Eigentum und Investitionszulagenberechtigung bei Erwerb eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes

Kumulierungsverbot bei Investitionszulage und anderen Steuervergünstigungen

Leitsatz

1. Der Erwerber eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes wird wirtschaftlicher Eigentümer, wenn der Kaufvertrag das Datum der Beurkundung als Besitzübergang bestimmt und eine Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragen wird. Davon erfasst sind auch einzelne Eigentumswohnungen, die der Veräußerer bereits vor Veräußerung des Gesamtobjekts an Dritte veräußert hatte, die jedoch von der zugunsten des Erwerbers des Gesamtobjekts eingetragenen Auflassungsvormerkung erfasst sind.

2. Die Investitionszulagenberechtigung des Bauträgers für vor dem begonnene Sanierungsarbeiten an einem Gebäude ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Erwerber einzelner Eigentumswohnungen Sonderabschreibungen nach § 7i EStG in Anspruch genommen haben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1669 Nr. 20
ZAAAD-26420

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Sächsisches FG, Urteil v. 11.10.2007 - 2 K 748/07

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