Arbeits- und Steuerrecht
1. Aufl. 2009
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III. ABC der aktuellen Schnittstellen Arbeitsrecht – (Lohn-)Steuerrecht
▶ 1-%-Regelung – aktuelle Probleme
421 Die private Nutzung des vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens ist als geldwerter Vorteil und somit als Arbeitslohn nach § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entweder pauschal nach der 1-%-Regelung oder individuell nach der Fahrtenbuchmethode zu versteuern.
Durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts kann die Anwendung der 1-%-Regelung nicht vermieden werden. Von dem nach der 1-%-Regelung bemessenen Vorteil können jedoch pauschale Nutzungsentgelte abgezogen werden, da es in Höhe des Nutzungsentgeltes an einer Bereicherung des Arbeitnehmers fehlt.
PRAXISTIPP:
Anstelle von Zuzahlungen zu den Anschaffungs- oder laufenden Kosten des Pkw sollte für Privatfahrten oder bestimmte Privatfahrten ein Nutzungsentgelt vereinbart werden.
Ergänzung zum Arbeitsvertrag/zur Dienstwagenvereinbarung vom …
Die Privatnutzung des überlassenen Pkw ist kostenpflichtig. Für jeden gefahrenen Kilometer der Privatnutzung sind dem Arbeitgeber 0,15 € zu ersetzen. Der Arbeitnehmer hat zum Nachweis ein entsprechendes Fahrtenbuch zu führen und die Privatnutzung entspre...