Arbeits- und Steuerrecht
1. Aufl. 2009
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I. Die Besteuerung des Arbeitslohnes
Steuerrechtliche Beziehungen im Arbeitsverhältnis
1 Das Arbeitsverhältnis wird mit dem (zivil- bzw. arbeitsrechtlich) wirksamen Arbeitsvertrag begründet. Gleichzeitig entstehen dadurch steuerrechtliche Beziehungen sowohl seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zum Staat.
2 Arbeitsentgelte sind die laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden, vgl. dazu auch die Definition in § 19 EStG, die sich im Wesentlichen mit dem sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff deckt.
3 Das Entgelt ist eine Zusammenfassung aller denkbaren Einnahmearten aus nichtselbständiger und damit abhängiger Beschäftigung, die für die geleisteten Arbeiten, unabhängig davon, ob als Geld-, Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile (z. B. Rabatte, Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung, Nettolohnvereinbarungen), gewährt werden.
Ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz oder den Lohnsteuerrichtlinien, dass eine Zuwendung, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt wird, st...