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Höhe des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAD-25302 Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ist nicht von vornherein durch die Höhe seiner Provisionsverluste infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Unternehmer begrenzt. Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (, Deutsche Tamoil GmbH) revidiert die ständige deutsche Rechtsprechung und herrschende Lehre zur Auslegung von § 89b Abs. 1 HGB über die Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum vertretenen Unternehmer.
Keine Beschränkung auf dem niedrigsten Niveau der drei Voraussetzungen
[i]Vorrang des europäischen Rechts zugunsten des HandelsvertretersWährend nach der EuGH-Entscheidung für den Anspruch nur die drei Tatbestandsvoraussetzungen (fortbestehender Unternehmervorteil – Provisionsverlust beim Handelsvertreter – Billigkeitsentsprechung) kumulativ vorliegen müssen, begrenzten nach der bisher vorherrschenden deutschen Auffassung die drei Voraussetzungen des § 89b Abs. 1 HGB den Anspruch der Höhe nach in der Weise, dass der Ausgleich nicht höher sein kann als der niedrigste Betrag, der sich nach einer der drei Voraussetzungen ergibt.
[i]Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nicht durch Höhe seiner Provisionsverluste begrenztDer EuGH stellt fest, dass diese Auslegung des § 89b Abs. 1 HGB gegen europäisches Recht verst...