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FG Münster Urteil v. - 11 K 5026/04 L

Gesetze: AO § 34, AO § 35, GmbHG § 64 Abs. 2, AO § 69

Lohnsteuerhaftung:

Lohnsteuerhaftung eines GmbH-Minderheitsgesellschafters nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

1) Beruft sich ein Geschäftsführer einer GmbH darauf, am Fälligkeitstag der Lohnsteuerabführung von gerichtlicher Seite den Rat erhalten zu haben, keine weiteren Zahlungen zu leisten, so muss er dies zur Abwendung der Haftung auch beweisen. Dies gilt ebenso für einen vorgetragenen Ratschlag eines Insolvenzverwalters, der drei Tage nach Fälligkeit erfolgt sein soll.

2) Die Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass es u.U. zu einer Insolvenzanfechtung der Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt hätte kommen können, da dieser Geschehensablauf nur hypothetisch ist. Insoweit folgt der Senat nicht der Rechtsprechung des , EFG 2005, 1122 und FG Rh.-Pf. v. - 6 K 2803/04, EFG 2005, 83.

Fundstelle(n):
KAAAD-25761

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 22.06.2007 - 11 K 5026/04 L

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