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FG Hamburg 05.03.2009 3 K 175/08, NWB 31/2009 S. 2390
Abgabenordnung | Keine Wiedereinsetzung wegen versäumter Einspruchsrücknahme
Nach Versäumung der vom Finanzamt mit Verböserungsandrohung gesetzten Frist zur Einspruchsrücknahme ist eine Wiedereinsetzung nach dem nicht möglich, weil die Frist keine „gesetzliche” i. S. von § 110 AO ist.