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Finanzgericht Hamburg  v. - 6 K 44/08 EFG 2009 S. 1527 Nr. 19

Gesetze: AO § 233aAO § 234UmwStG a.F. § 21

Verzinsung bei gestundetem Entstrickungsgewinn

Leitsatz

Die Verzinsung nach § 233a AO stellt auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 233a Abs. 3 AO ab. Von der festgesetzten Steuer i.S.d. § 233a Abs. 3 AO kann nicht ein Stundungsbetrag i.S.d. § 21 Abs. 2 Satz 3 UmwStG a.F. abgezogen werden. Die Verzinsung nach § 233a AO konterkariert nicht das mit der Regelung des § 21 Abs. 2 UmwStG a.F. verfolge Ziel der Liquiditätsschonung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 51 Nr. 1
EFG 2009 S. 1527 Nr. 19
OAAAD-25041

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Finanzgericht Hamburg v. 24.04.2009 - 6 K 44/08

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