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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1969/06 EFG 2009 S. 1667 Nr. 20

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 3, InsO §§ 103 Abs. 2, 95 Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2

Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage des Insolvenzverwalters gegen Umsatzsteuerjahresbescheid wegen Zuordnung einer Berichtigung zum Zeitraum vor Insolvenzeröffnung

Leitsatz

Für eine Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Umsatzsteuer-Jahresbescheid, die nicht auf eine Änderung der Festsetzung der Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitraum gerichtet ist, mit der der Insolvenzverwalter aber begehrt, eine Berichtigung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG wegen der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen, für die der Insolvenzschuldner Anzahlungen erhalten hatte, nicht dem Zeitraum vor, sondern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuzuordnen, mit der Folge, dass das Finanzamt nicht mit Insolvenzforderungen aufrechnen könnte, sondern die aus der Berichtigung resultierende Erstattung an die Masse leisten müsste, besteht ein Rechtschutzbedürfnis.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1515 Nr. 24
EFG 2009 S. 1667 Nr. 20
NAAAD-25037

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.06.2009 - 6 K 1969/06

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