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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2056/05 EFG 2009 S. 1541 Nr. 19

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

Aufwendungen für Park & Ride-Fahrten zur Arbeitsstelle

Leitsatz

Übersteigen die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (maximal 4.500,-- €) die für die so zurückgelegte Teilstrecke berechnete Entfernungspauschale, sind sie neben der Entfernungspauschale für die mit dem eigenen PKW zurückgelegte Teilstrecke zum Bahnhof als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2010 S. 53
DStRE 2009 S. 1173 Nr. 19
EFG 2009 S. 1541 Nr. 19
EStB 2010 S. 28 Nr. 1
ZAAAD-25033

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.05.2008 - 4 K 2056/05

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