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FG Hamburg 20.01.2009 3 K 245/08, NWB 30/2009 S. 2299
Einkommensteuer | Keine haushaltsnahe Dienstleistung durch auswärtigen Notrufanschluss
Die pauschalen Grundgebühren für den Anschluss an eine außerhalb des räumlichen Grundstücksbereichs untergebrachte Notrufzentrale sind nach dem keine „Arbeitskosten” i. S. von § 35a EStG.